Physiotherapie & Osteopathie
Kontraindikationen
Die nachfolgende Liste der Kontraindikationen* (Gegenanzeigen) erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Osteopath wird jeden Einzelfall individuell beurteilen. Beispielsweise kann durchaus osteopathisch gearbeitet werden, wenn eine Osteoporose besteht.
Osteopathie ist allerdings kein Allheilmittel! Es gibt Erkrankungen, die durch Schulmediziner abgeklärt werden müssen. Ihr Osteopath wird diese Option sorgfältig abwägen. Sollten Sie an einer der aufgelisteten Krankheiten leiden, sprechen Sie uns an.
Wir besprechen Ihren Einzelfall individuell. Gesteigerte Aufmerksamkeit ist angebracht bei:
- Erkrankungen des Blutes
Störungen der Blutgerinnung (medikamentös bedingt, angeboren oder erworben) - Veränderungen oder Anomalien von Blutgefäßen
Aortenaneurysma oder Aneurismen im Bereich des Schädels - Gewebsveränderungen
Durch Stoffwechselstörungen (zum Beispiel Diabetis), metastatischen Erkrankungen (zum Beispiel Lungenkrebs) und/oder rheumatischen Erkrankungen - Hauterkrankungen
Offene Wunden oder nach frischem chirurgischen Eingriff - Akute Entzündungen
Im Bereich der inneren Organe - Knochenerkrankungen
Osteomyelitis, Knochentuberkulose, Osteoporose, akuter Knochenbruch - Augenerkrankungen
Linsenimplantation (früher postoperativer Zeitraum), unkontrolliertes Glaukom - Hirnerkrankungen
Akuter Hydrocephalus oder Hydrocephalus ohne diagnostische Abklärung, akute Hirnblutung oder Vorstufen, akute oder subakute geschlossene Kopfverletzung - Bandscheibenerkrankungen
Akuter intervertebraler Bandscheibenvorfall mit starker Taubheit, Kribbeln oder Schwächegefühl oder Cauda-equina-Syndrom - Krebs
- Akutes Schleudertrauma des Nackens
- Bauchschmerzen
* BAO - Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie 2012: BAO, Berufsbild Osteopath, Fassung vom 07.05.2012
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