Was kostet die Behandlung?

Unsere Preise

Wenn Sie ein Rezept über Heilmittel wie Krankengymnastik oder Manualtherapie von Ihrem Arzt erhalten, wird zwischen Kassen- und Privatverordnungen unterschieden. Außerdem gibt es Rezepte von den Berufsgenossenschaften (BG).

Wenn Sie keine Verordnung von Ihrem Arzt haben, können Sie unsere Leistungen aus dem Präventivangebot nutzen. Bei Beschwerden bieten wir osteopathische und physiotherapeutische Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker an.


Kassenrezept

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet Rezeptgebühren zum ersten Termin Ihrer Behandlungsserie zu erheben. Die Höhe dieser Zuzahlung beträgt 10,00 € zuzüglich zehn Prozent der Behandlungskosten.

Beispielsweise zahlen Sie für ein Rezept mit 6 x Krankengymnastik 24,46 €. Darin enthalten sind 10 € für das Rezept plus 14,46 € für sechs Behandlungen (Stand: 01.12.2021). Personen vor Vollendung des 17. Lebensjahrs sind von der Zuzahlung befreit.

Erwachsene können sich von den Rezeptgebühren befreien lassen wenn 2% ihres Jahresbruttoeinkommens durch Zuzahlungen erreicht sind. Bei chronisch kranken Menschen beträgt der Höchstsatz 1% des Jahresbruttoeinkommens.


Privatrezept

In der Preisgestaltung für Privatrezepte orientieren wir uns an den Sätzen der Krankenkassen. Je nach Aufwand erheben wir den 1,2 fachen, 1,3 fachen oder auch 1,4 fachen Satz. Für eine maximale Transparenz halten wir unsere Tarifliste vor der ersten Behandlung für Sie bereit.


BG

BG Rezepte sind frei von der Zuzahlung.


Selbstzahler

Die Preisgestaltung von Maßnahmen zur Vorbeugung (Prävention) der Entstehung von Beschwerden orientiert sich an den Sätzen für Privatrezepte. Bitte bedenken Sie, dass Präventivleistungen mehrwertsteuerpflichtig sind. Diese Kosten geben wir an Sie weiter. Um Missverständnissen vorzubeugen, halten wir vor der ersten Behandlung eine Tarifliste für Sie bereit.

Mittels 5er- oder 6er Karten können wir Ihnen die meisten Dienstleistungen günstiger anbieten. Sprechen Sie uns gerne darauf an!


Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)

Wir sind qualifiziert Ihnen Rechnungen nach der GebüH auszustellen. Häufig sind Heilpraktikerleistungen in der privaten Krankenversicherung inbegriffen. Kostenübernahmen durch die Versicherer sind dabei jedoch sehr individuell. Bitte sprechen Sie daher die Möglichkeit einer Kostenerstattung nach der GebüH im Vorfeld mit ihrer Versicherung ab.


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