Heilpraktiker
Herr Slak ist berechtigt zur Führung des Titels „Heilpraktiker“. Dem deutschen Recht entsprechend ist es ihm somit erlaubt, osteopathisch zu arbeiten ohne Arzt zu sein. Die Osteopathie ist der Heilkunde zuzuordnen und diese darf ausüben wer Arzt oder Heilpraktiker ist. Als Heilpraktiker hat er sich auf das weite Feld der Osteopathie spezialisiert.
Im Folgenden informieren Sie sich über das Heilpraktikergesetz, dessen Durchführungsverordnung und die Einschränkungen dieses Berufs.